Rechtliches |
Ruhefristen des Karlsruher Hauptfriedhofs |
Kind vor Vollendung des 2. Lebensjahres | 6 Jahre |
Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres | 15 Jahre |
Kind nach Vollendung des 10 Lebensjahres und Erwachsene (bei Verwendung eines Weichholzsarges) |
20 Jahre |
Kind nach Vollendung des 10 Lebensjahres und Erwachsene (bei Verwendung eines Hartholzsarges) |
30 Jahre |
Bei Bestattungen in Metallsärgenoder Bei Bestattungen in Grabgebäuden und Grüften Bei Bestattungen von konservierten Toten |
50 Jahre |
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