Rechtliches |
Haarsträubende Beispiele |
Hier wiedergegebene Texte liegen mit als Fax vor:
Datum; 11. Januar 2005
KV-Nr.: 2066254008
Mutterschaftsgeld
Sehr geehrte Frau ...,
Leider habe ich keine Telefonnummer von Ihnen vorliegen, so dass ich Sie telefonisch nicht erreichen konnte.
Erst einmal möchte ich Ihnen noch mein herzliches Beileid zu der Totgeburt Ihres Sohnes aussprechen.
Ihr Schreiben vom 03.01.2005 habe ich erhalten.
Die von ihnen am ..11.2004 zugesandte Geburtsbeschelnigung liegt mir ebenfalls
vor.
Nach § 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie im Falle einer Totgeburt
Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz, wenn das Kind in der 29. bis 37. Schwangerschaftswoche
entbunden wurde.
Bis zur 28. Schwangerschaftswoche handelt es sich im medizinischen Sinne um
eine Fehlgeburt und es besteht kein Anspruch auf Mutterschutzfrist und Zahlung
von Mutterschaftsgeld.
Haben Sie sich zur Zeit der Entbindung bereits in der 29. Schwangerschattswoche
oder weiter befunden lassen Sie mir bitte eine Kopie lhres Mutterpasses oder
eine Bescheinigung
Ihres Frauenarztes zukommen, dann werde ich lhnen gerne das Mutterschattsgeld
für die Zeit üborwoioon.
Sollte meine Wortwahl dem Anlass nicht entsprechend sein, möchte ich mich dafür schon vorab bei Ihnen entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
In diesem Scheiben wurden mehrere
sachliche Fehler begangen:
a) Der Antrag auf MuSch wurde mit dem Verweis auf die medizinische Definition
einer Frühgeburt abgelehnt. Danach ist Frühgeburt, wer vor der vollendeten
28.SSW geboren wird. - Für das MuSchG und den daraus resultirenden MuSch
ist jedoch das PersStG zuständig. Danach ist Fehlgeburt, wer mit weniger
als 500 g stillgeboren wurde.
b) Für das MuSchG ist nicht die medizinische Definition einer Frühgeburt
ausschlaggebend, sondern die arbeitsrechtliche Definition. Hiernach ist Frühgeburt,
wer mit weniger als 2.500 g geboren wurde. Mütter dieser frühgeborener
Kinder (ob lebend- oder stillgeboren!) erhalten statt den üblichen 8 Wochen
12 Wochen MuSch, zuzüglich die vor der Entbindung nicht genommenen Tage
der 6 Wochen MuSch vor ET.
c) Das Schreiben nennt §6 des BGB, der schon seit 1.1.2002 durch eine Bekanntmachung
ersatzlos gestrichen wurde. Damit hinkt die Antwort rechtlich 3 Jahre der geänderten
Gesetzgebung hinterher.
Fazit
Sachlich ein einziges Armutszeugnis einer Krankenkasse, die in ihrem Briefkopf
den Spruch hat: "SIEHT GUT AUS FÜR SIE". - Nein!!! Es sieht gar
nicht gut aus für verwaiste Mütter, wenn sie bei dieser Krankenkasse
versichert sind.
Impressum |