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| Was ist, wenn ich während des Mutterschutzes krank werde? | Der Mutterschutz hat in jedem Falle den Vorrang. Erst wenn die Krankheit über das Ende des Mutterschutzes hinaus reicht, tritt der Krankenstand in Kraft. |
| Was ist, wenn während der Krankheit der Mutterschutz beginnt? | Bis zum Beginn des Mutterschutzes haben Sie Krankengeld zu erhalten. Mit Beginn des Mutterschutzes haben Sie Anspruch auf Mutterschutzgeld. Für diese Zeit entfällt dann das Krankengeld. |
| Durch falsche Beurteilung der Situation wurde mir zunächst der MuSch abgelehnt und Krankengeld bezahlt. Nun verrechnet mir die Krankenkasse das Mutterschutzgeld mit dem bereits ausgezahlten Krankengeld. | Die Krankenkasse handelt dabei richtig, wenn sie das Mutterschutzgeld mit dem bereits bezahlten Kankengeld
verrechnet. Das Mutterschutzgeld hat auf jeden Fall den Vorrang. Man kann nur eines der Bezüge erhalten. |
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