Rechtliches |
Recht bei SSA |
Recht vor dem SSA | Recht nach dem SSA | Recht bei PND |
Recht bei SSA ab der 13. SSW |
Ihr Recht vor sozialer Inikation
SSA bis 12. SSW |
Ihr Recht vor anderen Indikationen |
Sie müssen in Deutschland eine Schwangerschaftskonfliktberatung mitmachen, damit Sie einen Schein erhalten, der den straffreien SSA ermöglicht. |
Sie haben das Recht, zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung. Diese
kann auch eine humangenetische Beratung sein oder mit einschließen. Sie haben das Recht auf Mitwirkung einer Hebamme bei der eingeleiteten Geburt. |
Ihr Recht nach sozialer Inikation
SSA bis 12. SSW |
Ihr Recht nach anderen Indikationen
SSA nach 12. SSW |
In Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben Sie das Recht, ihr abgetriebenes Kind zu bestatten. |
In Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben Sie das Recht, ihr abgetriebenes Kind zu bestatten. |
Sie haben Recht auf Nachsorge durch eine Hebamme. |
Ihr Recht vor PND
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Ihr Recht nach nach PND
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Sie haben das Recht, zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung. Diese
kann auch eine humangenetische Beratung sein oder mit einschließen. |
In Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben Sie das Recht, ihr abgetriebenes Kind zu bestatten. |
Sie haben das Recht auf Mitwirkung einer Hebamme bei der eingeleiteten Geburt. | Sie haben Recht auf Nachsorge durch eine Hebamme. |
Seit 1.8.2007 haben Frauen mit einem SSA ab der 13. SSW nach Nr. 090 und 130
der Hebammengebührenverordnung (HGV) die Möglichkeit der kostenlosen
Nachsorge durch eine Hebamme.
Die entsprechende Gebührenordnung
können Sie hier einsehen, bzw. Ihre Hebamme darauf hinweisen.
Dieser Anspruch gilt nicht für SSA nach sozialer Indikation, d.h. bei einem SSA in den ersten 12 SSW, da es sich hierbei nicht um eine vorzeitig eingeleitete Geburt handelt.
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