Rechtliches |
Ihr Recht bei abgetriebenen Kindern |
Durch die verschiedensten Personen wird immer wieder das Recht von verwaisten
Eltern von abgetriebenen Kindern beschnitten. Durch den Tod Ihres Kindes sind
Sie meist schon tief verletzt und wehren sich kaum gegen das ihnen angetane
Unrecht.
Diese Internetseite soll Ihnen einen Überblick über das ihnen zustehende
Recht geben und zu ihrem Recht verhelfen.
Mutterschutz nach med. indiz. SSA |
Ausgangssituation: Im Dezember 2002 wurde am ungeborenen Kind bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Funktionsstörung der Niere festgestellt, die zum sicheren Tod des Kindes noch während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt geführt hätte. Auf ärztlichen Rat hin wurden am 26.12. die Wehen medikamentös eingeleitet. Am 28.12. wurde ein toter Junge mit einem Gewicht von 600 Gramm geboren. In der Todesbescheinung wurde angegeben, dass das Kind bei der Geburt verstarb. Dies gab die Frau am 30.12.2002 ihrer Arbeitgeberin mit. Mit Schreiben vom 5.3.2003 wurde ihr Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt. Die Arbeitgeberin vertrat die Auffassung, der Kündigungsschutz für Mütter finde hier keine Anwendung, weil auch ein medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch keine "Entbindung" im Sinne des Gesetzes sei. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt nahm die Klage an und entschied: Eine Entbindung im Sinne der Norm sei dann anzunehmen, wenn das Kind ein Gewicht von mind. 500 g habe. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Kind lebend geboren werde, betonten die Richter des Zeiten Senats. Das gelte auch bei einer medizinisch indiezierten vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft. (BNN 9.8.06,11)
Bundesarbeitsgericht Erfurt. AZ.: 2 AZR 462/04
Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf absolute Rechtshilfe. Sie dient vielmehr zur Orientierungshilfe für Ihre Recht als verwaiste Eltern auf der Grundlage von Gesetzestexten und -kommentaren.
Sollten Ihnen darüber hinaus sonst noch (vermeintliches) Unrecht widerfahren, so können Sie sich gerne hier bei mir melden. Ich bin für jeden Hinweis der Ergänzung dankbar.
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